Biergarten

Kaum ein anderer Ort verkörpert in Bayern die Gemütlichkeit, Freiheit und gesellige Lebenslust so wie der Biergarten. Regen sich die ersten Sonnenstrahlen, stellen Gastronomen geschwind Stühle und Tische nach draußen, sei es im noch so kleinen Innenhof; schnell findet man das Schild „Biergarten geöffnet“.

Mag es heutzutage unterschiedlichste Getränke im Angebot geben: Für viele gehört der Gerstensaft-Genuss zum Biergartenbesuch untrennbar mit dazu. Ein enorm wichtiger Grundstein für die Qualität des Bieres wurde vor über 500 Jahren gelegt. Hier muss man vor allem das Jahr 1516 nennen. Damals regelten die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X., dass Bier nur aus den drei Grundzutaten Hopfen, Gerste und Wasser hergestellt werden darf. Seit dem 20. Jahrhundert spricht man in diesem Zusammenhang vom „Reinheitsgebot“.

Das Bierbrauen war aber im 16. Jahrhundert gemäß der bayerischen Brauordnung zeitlich beschränkt und durfte nur zwischen dem 29. September (Michaeli) und dem 23. April (Georgi) stattfinden. Man fürchtete, dass die Mälzereien in der wärmeren Jahreszeit zu leicht in Brand geraten und dass die steigenden Temperaturen dem Bier schadeten.

1812: Beginn der Biergartenkultur
So begann man, in Kellern Biervorräte anzulegen und sie dort zu kühlen. Oberhalb gepflanzte Bäume wie Kastanien oder Linden sollten den Kellern zusätzlichen Schutz vor der Sonne bieten. Offiziell in den Gärten durfte man aber erst ab 1812 sein Bier genießen. Denn am 4.1. besagten Jahres erlaubte dies König Max I. und erteilte die Ausschankerlaubnis.

Zugleich fürchteten die Wirte in Bayern die Konkurrenz durch die aufkommenden Biergärten. So verbot es Ludwig I. einige Jahre darauf, im Biergarten Speisen anzubieten. Daraufhin nahmen viele Menschen ihre Brotzeit einfach selbst mit. Und auch wenn heutzutage längst wieder Speisen wie Obazda, Bratwürste oder Brezn im Biergarten angeboten werden: In bayerischen Biergärten ist es im Selbstbedienungsbereich nach wie vor erlaubt, sein eigenes Essen mitzubringen.